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Zurück zur ÜbersichtSchwer kranker Mieter muss Instandsetzungsarbeiten in der Wohnung nicht immer dulden
Wenn ein Vermieter in der vermieteten Wohnung umfangreichere Instandsetzungsarbeiten durchführen lassen will, muss der Mieter das dulden. Eine Ausnahme kann vorliegen, wenn dies dem Mieter wegen schwerer Erkrankung nicht zumutbar ist. Das entschied das Landgericht Hamburg (Az. 316 S 15/20).
Der Vermieter hatte angekündigt, dass er Instandsetzungsmaßnahmen durchführen möchte. Die Arbeiten sollten etwa acht Tagen dauern. Der Mieter hätte für diese Zeit auf Kosten des Vermieters in einem Hotel wohnen müssen. Der Mieter weigerte sich und gab an, er sei aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes und der persönlichen Verhältnisse nicht in der Lage, für diesen Zeitraum die Wohnung zu verlassen.
Das Gericht gab dem Mieter Recht. Da er nachweislich in einem schlechten gesundheitlichen Zustand war, bestehe die Duldungspflicht des Mieters – zumindest zurzeit – nicht. Umfangreiche Therapien, die sein Immunsystem angriffen, stellten inmitten der Pandemie eine weitere Beeinträchtigung dar. Wenn sich der Zustand des Mannes oder die allgemeinen Umstände allerdings ändern sollten, könne eine andere Entscheidung in Betracht kommen.
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